Steuerberater Rosenheim

Kompetenz und Erfahrung

Seit vielen Jahren betreuen wir unsere Mandanten mit großem Engagement und hoher Qualität.

Zu allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen bieten wir Ihnen die für Sie passende und zugeschnittene Beratung an.

Wir beraten und unterstützen Sie dabei, sowohl unternehmerische als auch betriebliche Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen.

Unsere Leistungen

Als kompetenter Partner bieten wir Ihnen in folgenden Bereichen Unterstützung an:

  • Steuerberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Sanierungsberatung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Fragen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge
  • sonstige Rechtsfragen, die das Aufgabengebiet des Steuerberaters berühren, sowie rechtliche Beratung und Unterstützung durch unsere Kooperationspartner
Moderner Empfangsbereich mit einer weißen Theke, die sich in einer leicht geschwungenen Form dem Raum anschmiegt. Die Theke weist drei horizontale, kupferfarbene Zierstreifen auf. Der Boden ist mit großen, beigefarbenen Fliesen belegt.
Kanzlei
Zwei Steuergesetzbücher in roterm Einband auf dem Tisch stehend bzw. liegend mit Blumenvase im Hintergrund
Unsere Leistungen
Vier Frauen in schwarzer und weißer Kleidung stehen vor einer grauen Wand mit grünen Pflanzen und lächeln in die Kamera.
Steuerberater

Aktuelles im Steuerrecht

Aktuelle Steuernews

Steuertermine August 2025

15.08.Grundsteuer**
Gewerbesteuer**
11.08.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.08. bzw. 18.08.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Juli 2025; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

Steuertermine September 2025

10.09.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchensteuer ev. und r.kath.**

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.09.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für August 2025; ** für das III. Quartal 2025]


lupe

Unsere Partnerschaft mit Möller Rechtsanwälte

Steuerberatung & Rechtsberatung unter einem Dach

Die Kragl & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB arbeitet partnerschaftlich mit der Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB zusammen. Dadurch finden Sie in unserem Haus alle fachliche Unterstützung, die Sie in diesen Belangen benötigen, gebündelt unter einem Dach.


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